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Mario Ludwig
geprüfter Automobilverkäufer


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Volkswagen Nutzfahrzeuge Menschen mit Behinderung


Herzlich willkommen!

auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zu den vielfältigen Brachenlösungen für Menschen mit Behinderung. Detailliertere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Volkswagen Nutzfahrzeuge Website.

Lesen Sie sich die Informationen in Ruhe durch und melden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit bei mir.

Abbildungen zeigen Sonderausstattung

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Mario Ludwig

Mobil mit Volkswagen Nutzfahrzeuge

Durch bedarfsgerechte Umbauten bieten Ihnen unsere Modelle jede Menge Platz und Komfort, damit Ihre Mobilität erhalten bleibt.

Ein ganz normales Leben führen: Für viele Menschen mit einer Behinderung ist dies heute eine Selbstverständlichkeit. Der Caddy unterstützt Sie dabei. So steht Ihnen neben einer fernbedienbaren Rollstuhlverladehilfe eine große Auswahl an Fahrhilfen und Assistenzsystemen zur Verfügung, die Ihren Alltag wesentlich erleichtern.

Der Multivan bietet Ihnen den Komfort, auf den es wirklich ankommt: Jede Menge Platz, verschiedene optionale Fahrerassistenzsysteme und durchdachte Einstiegshilfen. Die angebotenen Kassettenlifte können auch mit dem Allradantrieb 4MOTION kombiniert werden. So können Sie Ihr Leben noch unabhängiger gestalten.

Die Modelle für Passivfahrer

Für Menschen mit einer Einschränkung ist Mobilitätsfreiheit oftmals keine Selbstverständlichkeit. Die Modelle Caddy und Multivan lassen sich ganz flexibel an Ihre Bedürfnisse einstellen, damit Sie sicher und komfortabel an Ihr Ziel kommen.

Für ein aktives Leben müssen Sie nicht selber am Steuer sitzen. Unsere Fahrzeuge für Passivfahrer bieten Ihnen die besten Voraussetzungen für die Beförderung einer Person im Rollstuhl. Der Caddy mit Heckausschnitt und Auffahrrampe macht es Ihren Familienmitgliedern und Bekannten besonders leicht, sie bequem zu befördern.

Immer dabei sein, egal wohin es geht. Der variable Innenraum des Multivan ist auf jede Tour vorbereitet. Sein geräumiger Fahrgastraum bietet viel Platz für einen Rollstuhl und weitere Sitzplätze. So können Sie gemeinsam mit Ihrer Familie oder Ihren Freunden gemeinsam die Welt erkunden – mit oder ohne Gepäck.

Profitieren Sie von unseren Preisnachlässen

Nicht nur die Fahrzeugkonzepte von Volkswagen Nutzfahrzeuge, auch die Preisnachlässe helfen Menschen mit Behinderung, ihre Unabhängigkeit zu verwirklichen. Volkswagen Nutzfahrzeuge gewährt Kunden beim Kauf fabrikneuer Modelle attraktive Rabatte. Ob Sie selbst oder Ihre Angehörigen nachlassberechtigt sind, erfahren Sie bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner. Bei Fragen beraten wir Sie ebenfalls gern.

Wir möchten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Anschaffung eines Fahrzeuges erleichtern, deshalb erhalten Sie beim Kauf von Neuwagen einen Nachlass für den:

  • Caddy / Caddy California in Höhe von bis zu 15 %
  • Transporter / Caravelle in Höhe von bis zu 20 %
  • Multivan / California / Grand California in Höhe von bis zu 15 %
  • Amarok in Höhe von bis zu 15 %
  • Crafter in Höhe von bis zu 24 %

Die Nachlässe gelten jeweils für Serienmodelle. Preisnachlässe für zeitlich befristete Aktionsmodelle sowie für Fahrzeuge, die Ausstattungspakete mit weiteren Preisvorteilen beinhalten, werden zum Teil gesondert geregelt. Der Händler in Ihrer Nähe hält hierzu Informationen für Sie bereit.

  • Den Nachlass erhalten Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung ab 50. Weitere Merkzeichen sind nicht nötig. Die Zulassung des Fahrzeugs muss nicht zwangsläufig auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises erfolgen. So kann beispielsweise das Fahrzeug auf die Eltern zugelassen werden, sofern ein Kind Inhaber des Schwerbehindertenausweises ist. Auch gewerbliche Zulassungen sind unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner berät Sie gerne.
  • Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten, gewähren wir ebenfalls einen Preisnachlass. Ebenfalls Familien mit Säuglingen oder Kleinkindern, für die noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.
  • Nachlassberechtigt sind außerdem Fahrzeuge, die einen Umbau oder Einbau für Menschen mit Behinderung erhalten, sofern diese im Fahrzeugschein (ZBT I) in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) dokumentiert sind.

Weitere Informationen zu Branchenlösungen zur gewerblichen Personenbeförderung finden Sie hier:

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